In dieser Verordnung bedeuten:
Waage: Messmittel, das die Masse eines Körpers durch Einwirken der Schwerkraft auf diesen Körper oder mit der Masse zusammenhängende Grössen, Werte, Parameter oder charakteristische Eigenschaften ermittelt;
selbsttätige Waage: Waage, die die Masse eines Erzeugnisses ohne Eingreifen von Bedienungspersonal bestimmt und dabei einem vorgegebenen automatischen, für das Gerät charakteristischen Programmablauf folgt;
selbsttätige Waage für Einzelwägungen:selbsttätige Waage, die die Masse von vorgegebenen einzelnen Lasten wie Fertigpackungen oder von Einzellasten losen Materials bestimmt;
selbsttätige Kontrollwaage:selbsttätige Waage für Einzelwägungen, die Güter unterschiedlicher Masse anhand des Wertes der Differenz ihrer Massen und eines nominalen Sollwerts in zwei oder mehr Teilgruppen aufteilt;
Gewichtsauszeichnungswaage:selbsttätige Waage für Einzelwägungen, die einzelne Güter mit Etiketten versieht, auf denen das Gewicht angegeben ist;
Preisauszeichnungswaage:selbsttätige Waage für Einzelwägungen, die einzelne Güter mit Etiketten versieht, auf denen Gewicht und Preis angegeben sind;
selbsttätige Waage zum Totalisieren (totalisierende Behälterwaage):selbsttätige Waage, die ein Massengut durch Teilung in einzelne Lasten nacheinander wägt; dabei werden die Massen der einzelnen Lasten nacheinander bestimmt, die Wägeergebnisse summiert und die einzelnen Lasten zur bereits abgewogenen Menge hinzugeben;
selbsttätige Waage zum kontinuierlichen Totalisieren (Förderbandwaage):selbsttätige Waage, die ein Massengut auf einem Förderband kontinuierlich wägt, ohne systematische Unterteilung der Masse und ohne Unterbrechung der Bewegung des Förderbandes;
selbsttätige Gleiswaage:selbsttätige Waage, die einen Lastträger einschliesslich Schienen für das Befahren mit Schienenfahrzeugen besitzt;
selbsttätige Strassenfahrzeugwaage: selbsttätige Waage, die die Totalmasse eines Fahrzeuges in Fahrt bestimmt;
selbsttätige Waage zum Abwägen (Schüttgutabfüllungen): selbsttätige Waage, die Behälter mit einer vorgegebenen und effektiv gleich bleibenden Masse eines Schüttguts füllt.