Das Institut untersteht der Aufsicht des Bundesrates.
Der Bundesrat übt seine Aufsichts- und Kontrollfunktion insbesondere aus durch:
die Wahl und die Abberufung der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der weiteren Mitglieder des Institutsrats;
die Begründung, die Änderung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Direktorin oder des Direktors;
die Wahl und die Abberufung der Revisionsstelle;
die Genehmigung der Personalverordnung und des Anschlussvertrags mit PUBLICA;
die Genehmigung des Geschäftsberichts sowie den Beschluss über die Verwendung eines allfälligen Gewinns;
die Entlastung des Institutsrates;
die jährliche Überprüfung der Erreichung der strategischen Ziele.
Der Bundesrat kann Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Instituts nehmen und sich über dessen Geschäftstätigkeit informieren lassen.
Die gesetzlichen Befugnisse der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie die Oberaufsicht des Parlaments bleiben vorbehalten.