Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 4 Gebührenbemessung 1 Die Gebühr wird nach Zeitaufwand festgelegt. 2 Der Stundenansatz beträgt: a. für Mitarbeitende des Administrativbereichs Fr. 132.– b. für Mitarbeitende der Metrologiebereiche Fr. 225.–. Fassung gemäss Ziff. I der V des EJDP vom 28. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS