Unter Feingehalt versteht man die Menge reinen Edelmetalls, die in einer Gewichtseinheit einer Metalllegierung, in Tausendsteln ausgedrückt, enthalten ist.
Die gesetzlichen Feingehalte der Edelmetallwaren und Mehrmetallwaren sind in Anhang 2 geregelt. Der Bundesrat kann diese Bestimmungen der internationalen Entwicklung anpassen.8