Werden einzelne Teile der Ware, auf denen Stempel des Kontrollamtes angebracht wurden, nachträglich ersetzt, so muss dafür um eine neue Prüfung und Stempelung nachgesucht werden.
Die ersetzten Stücke sind dem Kontrollamt zur Entfernung der Stempelung vorzulegen.
Für die Erneuerung der Stempelung wird die Hälfte der Gebühr der Neustempelung erhoben. Werden Stücke nachweislich infolge eines Fabrikationsfehlers ersetzt, erfolgt die Stempelung kostenlos.
Das Zentralamt regelt die Stempelung der Rohteile von Edelmetall- und Mehrmetallwaren und über das Vorgehen beim nachträglichen Vorweisen von Ergänzungsteilen oder fertigen Waren zur amtlichen Stempelung.