Hersteller, welche ihre Fabrikationsabfälle für den Verkauf selber einschmelzen, müssen Inhaber einer individuellen Schmelzbewilligung sein. Sie dürfen keine Schmelzungen für Dritte ausführen.
Zur Prüfung oder zum Verkauf bestimmte Schmelzprodukte, die von Inhabern einer individuellen Schmelzbewilligung stammen, müssen mit dem individuellen Schmelzerzeichen gestempelt sein.