Durch die amtliche Prüfung wird festgestellt, ob die Edelmetall- und die Mehrmetallwaren den gesetzlichen Feingehalt aufweisen und den anderen materiellen Erfordernissen entsprechen und ob sie die vorgeschriebenen Bezeichnungen und Vermerke tragen.82
Sind die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, so wird dies durch Aufdruck des amtlichen Stempels beurkundet.