Wem Sprengmittel oder pyrotechnische Gegenstände abhanden kommen, der hat den Verlust sofort der Polizei zu melden.
Ereignet sich in Betrieben oder in Unternehmen beim Umgang mit Sprengmitteln oder pyrotechnischen Gegenständen eine Explosion mit Personen- oder erheblichem Sachschaden, so haben die Vorgesetzten unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen.