Folgende Behörden können im Abrufverfahren auf die Daten in BARBARA zugreifen:
die ZSE;
die Datenschutzberaterinnen und Datenschutzberater von fedpol zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben;
die mit Wartungs- und Programmieraufgaben betrauten Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Einzelheiten der Zugriffsrechte sind in Anhang 17 geregelt.