Art. 34 – Einfuhr
Art. 3480
- 80 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 21. Nov. 2001, mit Wirkung seit 1. März 2002 (AS 2002347).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 34 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 21. Nov. 2001, mit Wirkung seit 1. März 2002 (AS 2002 347). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 21. Nov. 2001, mit Wirkung seit 1. März 2002 (AS 2002 347). 3. Titel: Berechtigung zum Verkehr / 1. Kapitel: Herstellung und Einfuhr / 2. Abschnitt: Einfuhr
- SR-Nummer
- SR 941.411
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 27.11.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht