Das Informationssystem enthält die folgenden Informationen:
die Daten aus der Erfassung der Abgabe, der Einfuhr und der Ausfuhr von Vorläuferstoffen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b und c;
die Gesuche um Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen sowie die Informationen über erteilte, verweigerte und entzogene Bewilligungen und über die Umstände, die zur Verweigerung oder zum Entzug einer Bewilligung geführt haben;
Informationen über eingegangene Verdachtsmeldungen und über die Umstände, die zu einer solchen Meldung geführt haben;
Informationen über Massnahmen, die im Fall von verdächtigen Vorkommnissen ergriffen worden sind;
die aus der Informationsbeschaffung nach den Artikeln 18, 19 und 29 abgeleiteten Erkenntnisse, soweit sie für die Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz relevant sind;
Verfügungen, die gestützt auf dieses Gesetz ergangen sind;
Fachinformationen im Zusammenhang mit Vorläuferstoffen und deren missbräuchlicher Verwendung;
statistische Informationen.