Die privaten Verwenderinnen müssen für den Zugang zum Online-Portal von fedpol über ein persönliches Benutzerkonto verfügen.
Für die Eröffnung des persönlichen Benutzerkontos kann fedpol folgende Angaben verlangen:
die Angaben nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a VSG;
eine persönliche E-Mail-Adresse;
eine persönliche Telefonnummer mit SMS-Empfang.
Fedpol darf die persönliche E-Mail-Adresse und die persönliche Telefonnummer nur zur Verwaltung des Benutzerkontos verwenden. Die private Verwenderin kann fedpol berechtigen, sie auch zur Kontaktaufnahme zu verwenden.