Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 10 Weitere Aufgaben 1 Der Bundesrat kann der SERV weitere Aufgaben im Bereich der Aussenwirtschaft übertragen. 2 Er gilt die Leistungen entsprechend ab. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen