Versicherungsleistungen sind ausgeschlossen, werden eingestellt oder herabgesetzt, wenn:
eine Versicherung auf der Grundlage falscher Angaben zustande gekommen ist;
die Versicherungsnehmerin gegen die Versicherungsbedingungen verstösst oder Verluste wegen vertragswidrigen Verhaltens gegenüber der Schuldnerin zu vertreten hat;
die Versicherungsnehmerin Verluste wegen nachträglich getroffenen Vereinbarungen mit der Schuldnerin, die ihre Rechte beschränken oder die Bezahlung der Schuld verhindern oder verzögern, zu vertreten hat.