Hersteller von DOC-Chemikalien haben dem Labor Spiez bis 45 Tage nach Jahresende zu melden:59
im welchem Werk im abgelaufenen Kalenderjahr gesamthaft mehr als 200 t DOC-Chemikalien hergestellt wurden;
in welchem Betrieb oder in welchen Betrieben vom gemeldeten Werk im abgelaufenen Kalenderjahr mehr als 30 t einer PSF-Chemikalie hergestellt wurden.
Werke, die ausschliesslich Explosivstoffe oder Kohlenwasserstoffverbindungen herstellen und Werke, die DOC-Chemikalien ausschliesslich durch biochemische oder biologische Prozesse herstellen, müssen nicht gemeldet werden.60
Die Meldungen müssen folgende Angaben enthalten:
eine Beschreibung des Werks;
seine hauptsächlichen Tätigkeiten;
den genauen Standort mit Adresse;
die Bezeichnung der Firma, die das Werk betreibt.