Für die Bestimmung des Ursprungs dürfen folgende bei der Herstellung verwendete Erzeugnisse nicht berücksichtigt werden:
Energie und Brennstoffe;
Anlagen und Ausrüstung;
Maschinen und Werkzeuge;
Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des Erzeugnisses eingehen oder eingehen sollen.