Dieses Gesetz schafft einheitliche Grundlagen, damit im Regelungsbereich des Bundes technische Handelshemmnisse vermieden, beseitigt oder abgebaut werden.
Es enthält insbesondere:
Grundsätze für die Vorbereitung, den Erlass und die Änderung von technischen Vorschriften;
Kompetenzen und Aufgaben des Bundesrates;
Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, die nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellt worden sind;
allgemeine Rechte und Pflichten der Betroffenen sowie allgemein anwendbare Strafbestimmungen.