Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 61 Anforderungen 1 Das Basisinformationsblatt muss leicht verständlich sein. 2 Es ist ein eigenständiges Dokument, das sich von Werbematerialien deutlich unterscheiden muss. 3. Titel: Anbieten von Finanzinstrumenten / 2. Kapitel: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente