(Art. 29 Abs. 1 Bst. b FIDLEG)
Mit der Berufshaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Vermögensschäden zu versichern, die sich aus der Tätigkeit als Finanzdienstleister oder Kundenberaterin oder ‑berater infolge eines Verstosses gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten ergeben.
Für diejenigen Kundenberaterinnen und ‑berater, die für einen Finanzdienstleister tätig und ins Register einzutragen sind, schliesst der Finanzdienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung ab.
Die Deckungssumme, die für alle Schadenfälle eines Jahres zur Verfügung steht, muss mindestens 500 000 Franken betragen. Wird die Versicherung durch einen Finanzdienstleister abgeschlossen, der mehrere Kundenberaterinnen und ‑berater beschäftigt, so beträgt die Deckungssumme mindestens:
bei zwei bis vier Kundenberaterinnen und -beratern: 1,5 Millionen Franken;
bei fünf bis acht Kundenberaterinnen und -beratern: 3 Millionen Franken;
bei mehr als acht Kundenberaterinnen und -beratern: 10 Millionen Franken.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten aufweisen.
Sie hat auch Schäden zu umfassen, die innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Versicherungsvertrags geltend gemacht werden, sofern sie während dessen Laufzeit verursacht wurden und soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Leistungspflicht besteht.