(Art. 32 Abs. 2 und 3 FIDLEG)
Die Kundenberaterinnen und ‑berater melden der Registrierungsstelle innert 14 Tagen:
die Änderung ihres Namens;
die Änderung des Namens oder der Adresse des Finanzdienstleisters, für den sie tätig sind;
den Wechsel ihrer Funktion und Position in der Organisation;
den Wechsel ihrer Tätigkeitsfelder;
absolvierte Aus- und Weiterbildungen;
den Wechsel der Ombudsstelle;
die vollumfängliche oder teilweise Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung;
die Beendigung der Tätigkeit als Kundenberaterin oder ‑berater;
ein gegen sie angeordnetes Tätigkeitsverbot nach Artikel 33a FINMAG oder eines Berufsverbots nach Artikel 33 FINMAG;
mit Buchstaben i und j vergleichbare Verurteilungen oder Entscheide ausländischer Behörden.
Sie haben ihre Registrierung spätestens nach Ablauf von 24 Monaten zu erneuern. Andernfalls wird die Eintragung im Register gelöscht.