(Art. 8 Abs. 1 FIDLEG)
Finanzdienstleister geben die für die Kontaktaufnahme notwendige Angaben an, insbesondere die Adresse.
Beaufsichtigte Finanzdienstleister geben zudem an:
Name und Adresse der Behörde, von der sie beaufsichtigt werden;
ob sie über eine Bewilligung als Bank, Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitung oder Wertpapierhaus verfügen.
Vermögensverwalter geben überdies Name und Adresse der Aufsichtsorganisation an, der sie sich unterstellt haben.
Zweigniederlassungen und Vertretungen von ausländischen Finanzdienstleistern in der Schweiz geben ihre Adresse in der Schweiz sowie andere für eine Kontaktaufnahme erforderlichen Angaben an.