Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu:
Sie wählt fünf Mitglieder des Bankrats.
Sie wählt die Revisionsstelle.
Sie genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung.
Sie beschliesst über die Verwendung des Bilanzgewinnes.
Sie entscheidet über die Entlastung des Bankrats.
Sie kann dem Bundesrat zu Handen der Bundesversammlung die Änderung dieses Gesetzes oder die Auflösung der Nationalbank beantragen.