Der Erfüllungsort für die in der Schweiz angebotenen Anteile der ausländischen kollektiven Kapitalanlage liegt am Sitz des Vertreters.168
Er besteht nach einem Bewilligungsentzug oder nach der Auflösung der ausländischen kollektiven Kapitalanlage am Sitz des Vertreters weiter.
Der Gerichtsstand liegt:
am Sitz des Vertreters; oder
am Sitz oder Wohnsitz der Anlegerin oder des Anlegers.169