Beim Anlagefonds mit Teilvermögen sind die Anlegerinnen und Anleger nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem sie beteiligt sind.
2
Jedes Teilvermögen haftet nur für eigene Verbindlichkeiten.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 93 Anlagefonds mit Teilvermögen 1 Beim Anlagefonds mit Teilvermögen sind die Anlegerinnen und Anleger nur am Vermögen und am Ertrag desjenigen Teilvermögens berechtigt, an dem sie beteiligt sind. 2 Jedes Teilvermögen haftet nur für eigene Verbindlichkeiten. 2. Titel: Offene kollektive Kapitalan