Art. 136 – Prüfung
Art. 136274
- 274 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 9 der Finanzinstitutsverordnung vom 6. Nov. 2019, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4633).
- Gliederungspfad
- 5. Titel: Prüfung und Aufsicht 1. Kapitel: Prüfung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 25.11.2025
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Art. 136 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 9 der Finanzinstitutsverordnung vom 6. Nov. 2019, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4633). Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 9 der Finanzinstitutsverordnung vom 6. Nov. 2019, mit Wirkung seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 4633). 5. Titel: Prüfung und Aufsich
- SR-Nummer
- SR 951.311
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.11.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht