Art. 66 – Organisation
Art. 66151
- 151 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 13. Febr. 2013, mit Wirkung seit 1. März 2013 (AS 2013607).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 25.11.2025
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Art. 66 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 13. Febr. 2013, mit Wirkung seit 1. März 2013 (AS 2013 607). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 13. Febr. 2013, mit Wirkung seit 1. März 2013 (AS 2013 607). 2. Titel: Offene kollektive Kapitalanlagen / 2. Kapitel: Investmentgesellschaft mit variablem Kapita
- SR-Nummer
- SR 951.311
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.11.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht