Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
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Die FINMA kann die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss 4. Kapitel für das Geschäftsjahr erlauben, das vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 70 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. 2 Die FINMA kann die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften gemäss 4. Kapitel für das Geschäftsjahr erlauben, das vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung beginnt. 8. Kapitel: Schlussbestimmungen