Für die Erfassung von Wertbeeinträchtigungen gilt Artikel 41 Absatz 1.
Art. 89 – Wertbeeinträchtigungen
Kontingente vergleichen
Art. 89
Wertbeeinträchtigungen
- Gliederungspfad
- 3. Kapitel: Konzernrechnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2020
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Inhalte dieses Erlasses
Dokumenttext1
Artikel99
11. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
21. Abschnitt: Geltungsbereich, Begriffe, anerkannte Standards
Art. 1 – Geltungsbereich und GegenstandArt. 1 Geltungsbereich und Gegenstand 1 Dieser Verordnung unterstehen folgende Institute: a. Banken nach Artikel 1a BankG; b. Wertpapierhäuser nach den Artikeln 2 Absatz 1 Buchstabe e und 41 FINIG; c. Finanzgruppen und…
Direktlink
Art. 2 – BegriffeArt. 2 Begriffe In dieser Verordnung bedeuten: a. Positionen: Bezeichnungen in der Mindestgliederung der Jahresrechnung nach Anhang 1 der BankV; b. Aufwände: Nutzenabgänge der Berichtsperiode durch Abnahme von Aktiven o…
Direktlink
Art. 3 – Anerkannte internationale Standards zur RechnungslegungArt. 3 Anerkannte internationale Standards zur Rechnungslegung 1 Im Sinne dieser Verordnung gelten als anerkannte internationale Standards zur Rechnungslegung in der jeweils geltenden Fassung: a. die «IFRS Accounting St…
Direktlink
22. Abschnitt: Grundlagen und Grundsätze
Art. 4 – Grundlagen und GrundsätzeArt. 4 Grundlagen und Grundsätze In Anwendung von Artikel 26 BankV gelten folgende Grundlagen und Grundsätze: a. Annahme der Fortführung sowie zeitliche und sachliche Abgrenzung; b. ordnungsmässige Erfassung der Geschäf…
Direktlink
Art. 5 – Annahme der Fortführung sowie zeitliche und sachliche AbgrenzungArt. 5 Annahme der Fortführung sowie zeitliche und sachliche Abgrenzung 1 Die behördlicherseits angeordnete Liquidation gilt als Sachverhalt, der eine Bewertung nach Liquidationswerten zur Folge hat. 2 Kann die Fortführ…
Direktlink
Art. 6 – Ordnungsmässige Erfassung der GeschäftsvorfälleArt. 6 Ordnungsmässige Erfassung der Geschäftsvorfälle 1 Sämtliche an einem Tag abgeschlossenen Geschäfte müssen an diesem Tag erfasst werden. 2 Abgeschlossene, aber noch nicht erfüllte Kassageschäfte sind nach dem Absc…
Direktlink
Art. 7 – Stetigkeit in Darstellung und BewertungArt. 7 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung 1 Änderungen der vom Institut nach Artikel 1 Absatz 1 festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und ihre Folgen sind im Anhang zum Abschluss offenzulegen und zu…
Direktlink
Art. 8 – Verrechnung von Aktiven und PassivenArt. 8 Verrechnung von Aktiven und Passiven 1 Die Verrechnung von Aktiven und Passiven ist grundsätzlich unzulässig. 2 Verrechnet werden dürfen jedoch: a. Forderungen und Verpflichtungen, wenn sie: 1. aus gleichartigen…
Direktlink
Art. 9 – Verrechnung von Aufwänden und ErträgenArt. 9 Verrechnung von Aufwänden und Erträgen 1 Die Verrechnung von Aufwänden und Erträgen ist grundsätzlich unzulässig. 2 Verrechnet werden dürfen jedoch: a. neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen sowie…
Direktlink
23. Abschnitt: Bewertung und Erfassung
Art. 10 – Fair-Value-BewertungArt. 10 Fair-Value-Bewertung 1 Als Fair Value ist grundsätzlich der auf einem effizienten und liquiden Markt gestellte Preis einzusetzen. 2 Kann kein Preis nach Absatz 1 eingesetzt werden, ist der Fair Value aufgrund ei…
Direktlink
Art. 11 – WertpapierfinanzierungsgeschäfteArt. 11 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte 1 Bei Pensionsgeschäften (Repurchase- und Reverse Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäften mit Wertschriften (Securities Lending und Securities Borrowing) werden die ausge…
Direktlink
Art. 12 – Edelmetallguthaben und -verpflichtungenArt. 12 Edelmetallguthaben und -verpflichtungen Edelmetallguthaben und -verpflichtungen auf Metallkonti müssen zum Fair Value bewertet werden, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird.
Direktlink
Art. 13 – HandelsgeschäfteArt. 13 Handelsgeschäfte 1 Handelsgeschäfte müssen grundsätzlich zum Fair Value bewertet werden. 2 Ist eine Bewertung zum Fair Value nicht möglich, so ist sie nach dem Niederstwertprinzip vorzunehmen. 3 Die Zuordnung zu…
Direktlink
Art. 14 – Derivative FinanzinstrumenteArt. 14 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente müssen zum Fair Value bewertet werden.
Direktlink
Art. 15 – Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-BewertungArt. 15 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung 1 Die Finanzinstrumente, die nicht zum Handelsgeschäft gehören, können zum Fair Value bewertet werden (Fair-Value-Option), wenn: a. sie einem Risikomanagement un…
Direktlink
Art. 16 – FinanzanlagenArt. 16 Finanzanlagen 1 Die Finanzanlagen werden wie folgt bewertet: a. Schuldtitel, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen: nach der Kostenamortisations-Methode; b. Schuldtitel, die zur Veräusserung bestimmt…
Direktlink
Art. 17 – Umschichtungen von Handelsgeschäften, Finanzanlagen und BeteiligungenArt. 17 Umschichtungen von Handelsgeschäften, Finanzanlagen und Beteiligungen 1 Bei Umschichtungen zwischen Finanzanlagen oder Beteiligungen einerseits und Handelsgeschäften andererseits sind die umgeschichteten Finanzi…
Direktlink
Art. 18 – Strukturierte ProdukteArt. 18 Strukturierte Produkte 1 Ein strukturiertes Produkt besteht aus einem Basisinstrument (Host) und mindestens einem derivativen Finanzinstrument, das sich nicht auf eigene Beteiligungstitel des Instituts nach Arti…
Direktlink
Art. 19 – SicherungsbeziehungenArt. 19 Sicherungsbeziehungen 1 Sicherungsbeziehungen können buchhalterisch als solche abgebildet werden (Hedge Accounting), wenn: a. das Grundgeschäft aus einem einzelnen Finanzinstrument besteht oder einer Gruppe von…
Direktlink
Art. 20 – SachanlagenArt. 20 Sachanlagen 1 Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bewertet. 2 Die Abschreibung muss planmässig über die Nutzungsdauer der Sachanlage erfolgen. Der…
Direktlink
Art. 21 – LeasinggeschäfteArt. 21 Leasinggeschäfte 1 Ein Finanzierungsleasing liegt in der Regel vor, wenn: a. bei Vertragsabschluss der Barwert der Leasingraten sowie einer allfälligen Restzahlung in etwa dem Anschaffungs- bzw. dem Netto-Marktw…
Direktlink
Art. 22 – Immaterielle WerteArt. 22 Immaterielle Werte 1 Erworbene immaterielle Werte sind zu aktivieren, wenn sie über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen bringen. 2 Von einem Institut nach Artikel 1 Absatz 1 selbst erarbeitete immaterielle Wert…
Direktlink
Art. 23 – WertbeeinträchtigungenArt. 23 Wertbeeinträchtigungen 1 Die Buchwerte von Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten sind auf den Bilanzstichtag hin auf Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung zu überprüfen. 2 Wird eine Wertbeeinträchti…
Direktlink
Art. 24 – Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten ForderungenArt. 24 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen 1 Gefährdet sind Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen zukünftigen Verpflicht…
Direktlink
Art. 25 – Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten ForderungenArt. 25 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen 1 Auf nicht gefährdeten Forderungen sind Wertberichtigungen für Ausfallrisiken wie folgt zu bilden: a. Banken der Kategorien 1 und 2 nach A…
Direktlink
Art. 26 – Überfällige Forderungen und ZinsenArt. 26 Überfällige Forderungen und Zinsen 1 Forderungen sind überfällig (Non Performing Loans), wenn eine der folgenden Zahlungen mehr als 90 Tage nach Fälligkeit nicht vollumfänglich geleistet worden ist: a. Zinszahlu…
Direktlink
Art. 27 – VerbindlichkeitenArt. 27 Verbindlichkeiten 1 Verbindlichkeiten, die einen Emissionswert aufweisen, der tiefer oder höher ist als der Nennwert, können entweder zum Nettowert oder brutto mit einem entsprechenden Differenzbetrag bilanziert…
Direktlink
Art. 28 – RückstellungenArt. 28 Rückstellungen 1 Lässt ein vergangenes Ereignis einen in Höhe oder Fälligkeit ungewissen, aber verlässlich schätzbaren Mittelabfluss erwarten, so ist eine Rückstellung zu bilden. 2 Die Höhe der Rückstellung wird…
Direktlink
Art. 29 – Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen EinrichtungenArt. 29 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen Einrichtungen 1 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegen…
Direktlink
Art. 30 – SteuernArt. 30 Steuern Die laufenden Ertrags- und Kapitalsteuern auf dem entsprechenden Periodenerfolg und dem massgebenden Kapital sind in Übereinstimmung mit den jeweiligen steuerlichen Vorschriften zu erfassen.
Direktlink
Art. 31 – MitarbeiterbeteiligungspläneArt. 31 Mitarbeiterbeteiligungspläne 1 Aktienbezogene Vergütungen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen werden bei der Zuteilung zum Fair Value der Eigenkapitalinstrumente bewertet und über den Erdienungszeitraum…
Direktlink
Art. 32 – Befreiung von Angaben im JahresabschlussArt. 32 Befreiung von Angaben im Jahresabschluss 1 Folgende Angaben nach Anhang 1 BankV sind im Anhang zum Abschluss nur offenzulegen, wenn mindestens 5 Prozent der Aktiven im Ausland domiziliert sind: a. Position 24 «D…
Direktlink
24. Abschnitt: Zwischenabschluss
Art. 33 – Gliederung des ZwischenabschlussesArt. 33 Gliederung des Zwischenabschlusses Der Zwischenabschluss basiert auf derselben Gliederung wie die Jahresrechnung. Die Position 13 «Gewinn / Verlust (Periodenerfolg)» wird durch die Position «Halbjahresgewinn / H…
Direktlink
Art. 34 – Verkürzter AnhangArt. 34 Verkürzter Anhang Der verkürzte Anhang zum Zwischenabschluss enthält mindestens: a. Angaben und Erläuterungen zu den Änderungen der vom Institut nach Artikel 1 Absatz 1 festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungs…
Direktlink
Art. 35 – Darstellung der VorjahreszahlenArt. 35 Darstellung der Vorjahreszahlen In der Bilanz des Zwischenabschlusses müssen die Zahlen des Vorjahresabschlusses und in der Erfolgsrechnung des Zwischenabschlusses diejenigen des Zwischenabschlusses des Vorjahre…
Direktlink
25. Abschnitt: Veröffentlichung und Einreichung
Art. 36Art. 36 1 Der Geschäftsbericht und der Zwischenabschluss sind der Öffentlichkeit in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Der Ausdruck eines elektronischen Dokuments genügt. 2 Der Geschäftsbericht ist der FINMA inne…
Direktlink
12. Kapitel: Einzelabschluss
21. Abschnitt: Statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung
Art. 37 – Stetigkeit in Darstellung und BewertungArt. 37 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung 1 Bei Änderungen der vom Institut nach Artikel 1 Absatz 1 festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ist eine Anpassung der Vorjahreszahlen grundsätzlich nicht z…
Direktlink
Art. 38 – Stille ReservenArt. 38 Stille Reserven 1 Die Bildung von stillen Reserven erfolgt ausschliesslich durch: a. die Belastung der Erfolgsrechnung über die Position 7 «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie V…
Direktlink
Art. 39 – Aufwertung von Grundstücken und BeteiligungenArt. 39 Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen Eine Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen über den Anschaffungswert hinaus, erfolgt bei Banken und Wertpapierhäusern in Form der Aktiengesellschaft nach den…
Direktlink
Art. 40 – FremdwährungsumrechnungArt. 40 Fremdwährungsumrechnung 1 Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung müssen grundsätzlich zum Tageskurs des Bilanzstichtags umgerechnet werden. 2 Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Werte in Fr…
Direktlink
Art. 41 – WertbeeinträchtigungenArt. 41 Wertbeeinträchtigungen 1 Eine in früheren Berichtsperioden erfasste Wertbeeinträchtigung ist aufzuheben, soweit sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Wertes berücksichtigten Faktoren massgeblich verbessert…
Direktlink
Art. 42 – Wertberichtigungen für AusfallrisikenArt. 42 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sind erfolgswirksam aufzulösen, soweit sie nicht für andere gleichartige Bedürfnisse wie ursprünglich vorgeseh…
Direktlink
Art. 43 – RückstellungenArt. 43 Rückstellungen Nicht mehr erforderliche Rückstellungen sind erfolgswirksam aufzulösen, soweit sie nicht für gleichartige Bedürfnisse wie ursprünglich vorgesehen verwendet werden. Vorbehalten ist Artikel 38 Absat…
Direktlink
Art. 44 – Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen EinrichtungenArt. 44 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen Einrichtungen Der wirtschaftliche Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen kann aktiviert werden. Eine Aktivierung…
Direktlink
Art. 45 – SteuernArt. 45 Steuern 1 Passive latente Ertragssteuern können bilanziert werden. Aktive latente Ertragssteuern auf zeitlich begrenzten Differenzen zwischen den nach dem statutarischen Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstel…
Direktlink
Art. 46 – Reserven für allgemeine BankrisikenArt. 46 Reserven für allgemeine Bankrisiken Reserven für allgemeine Bankrisiken sind erfolgswirksam oder durch eine erfolgsneutrale Umbuchung von stillen Reserven zu bilden.
Direktlink
Art. 47 – Transaktionen mit BeteiligtenArt. 47 Transaktionen mit Beteiligten 1 Der Kauf eigener Kapitalanteile wird im Erwerbszeitpunkt zum Fair Value der Gegenleistung erfasst. 2 Erfolge, die sich aus der Veräusserung eigener Kapitalanteile ergeben, sind in…
Direktlink
Art. 48 – EigenkapitaltransaktionskostenArt. 48 Eigenkapitaltransaktionskosten Eigenkapitaltransaktionskosten sind erfolgswirksam zu erfassen.
Direktlink
Art. 49 – MitarbeiterbeteiligungspläneArt. 49 Mitarbeiterbeteiligungspläne Echte und virtuelle aktienbezogene Vergütungen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen werden in der Position 2.9 «Passive Rechnungsabgrenzungen» erfasst.
Direktlink
Art. 50 – GewinnverwendungArt. 50 Gewinnverwendung Der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung enthält Angaben zur Gewinnverwendung oder zum Verlustausgleich gemäss Anhang 1 der vorliegenden Verordnung.
Direktlink
22. Abschnitt: Statutarischer Einzelabschluss True and Fair View
Art. 51 – Stetigkeit in Darstellung und BewertungArt. 51 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung Die Anforderungen an die Stetigkeit in Darstellung und Bewertung richten sich nach Artikel 37.
Direktlink
Art. 52 – Aufwertung von Grundstücken und BeteiligungenArt. 52 Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen Für die Behandlung einer Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen gilt Artikel 39.
Direktlink
Art. 53 – FremdwährungsumrechnungArt. 53 Fremdwährungsumrechnung Die Fremdwährungsumrechnung richtet sich nach Artikel 40.
Direktlink
Art. 54 – WertbeeinträchtigungenArt. 54 Wertbeeinträchtigungen Für die Behandlung von Wertbeeinträchtigungen gilt Artikel 41 Absatz 1.
Direktlink
Art. 55 – Wertberichtigungen für AusfallrisikenArt. 55 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken Nicht mehr erforderliche Wertberichtigungen für Ausfallrisiken sind erfolgswirksam aufzulösen, soweit sie nicht für andere gleichartige Bedürfnisse wie ursprünglich vorgeseh…
Direktlink
Art. 56 – RückstellungenArt. 56 Rückstellungen Nicht mehr erforderliche Rückstellungen sind erfolgswirksam aufzulösen, soweit sie nicht für gleichartige Bedürfnisse wie ursprünglich vorgesehen verwendet werden.
Direktlink
Art. 57 – Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen EinrichtungenArt. 57 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen Einrichtungen Der wirtschaftliche Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen ist zu erfassen.
Direktlink
Art. 58 – SteuernArt. 58 Steuern 1 Passive latente Ertragssteuern sind zu erfassen. Aktive latente Ertragssteuern auf zeitlich begrenzten Differenzen zwischen den nach dem statutarischen Einzelabschluss True and Fair View ermittelten We…
Direktlink
Art. 59 – Reserven für allgemeine BankrisikenArt. 59 Reserven für allgemeine Bankrisiken 1 Reserven für allgemeine Bankrisiken sind erfolgswirksam zu erfassen. 2 Auf dem Bestand und auf den Zuweisungen an die Reserve für allgemeine Bankrisiken sind die latenten St…
Direktlink
Art. 60 – Transaktionen mit BeteiligtenArt. 60 Transaktionen mit Beteiligten Für Transaktionen mit Beteiligten gilt Artikel 47.
Direktlink
Art. 61 – EigenkapitaltransaktionskostenArt. 61 Eigenkapitaltransaktionskosten Für die Erfassung von Eigenkapitaltransaktionskosten gilt Artikel 48.
Direktlink
Art. 62 – Beteiligungen mit bedeutendem EinflussArt. 62 Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss Bei Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss hat die Bank die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode im Anhang zum Abschluss offenzulegen.
Direktlink
Art. 63 – MitarbeiterbeteiligungspläneArt. 63 Mitarbeiterbeteiligungspläne Für die Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen gilt Artikel 49.
Direktlink
Art. 64 – GewinnverwendungArt. 64 Gewinnverwendung Der statutarische Einzelabschluss True and Fair View enthält Angaben zur Gewinnverwendung oder zum Verlustausgleich gemäss Anhang 1 der vorliegenden Verordnung.
Direktlink
23. Abschnitt: Zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View
Art. 65 – RechnungslegungsstandardsArt. 65 Rechnungslegungsstandards 1 Der zusätzliche Einzelabschluss True and Fair View ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Institute nach Artikel 1 Absatz 1 oder nach einem der anerkannten internationalen Stan…
Direktlink
Art. 66 – Prüfbericht und Vorlage an oberstes OrganArt. 66 Prüfbericht und Vorlage an oberstes Organ Der zusätzliche Einzelabschluss True and Fair View muss geprüft und dem obersten Organ anlässlich der Genehmigung der Jahresrechnung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Direktlink
Art. 67 – MindestgliederungArt. 67 Mindestgliederung Für die Mindestgliederung gelten die Vorgaben nach Anhang 1 BankV in Verbindung mit den Abweichungen nach Anhang 2 der vorliegenden Verordnung.
Direktlink
Art. 68 – Erleichterungen im statutarischen EinzelabschlussArt. 68 Erleichterungen im statutarischen Einzelabschluss Erstellt und veröffentlicht eine Bank einen zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View, so gelten die Erleichterungen nach Artikel 86 für den statutarischen…
Direktlink
Art. 69 – Stetigkeit in Darstellung und BewertungArt. 69 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung Bei Änderungen der vom Institut nach Artikel 1 Absatz 1 festgelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sowie bei der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden sin…
Direktlink
Art. 70 – FremdwährungsumrechnungArt. 70 Fremdwährungsumrechnung Die Fremdwährungsumrechnung richtet sich nach Artikel 40.
Direktlink
Art. 71 – WertbeeinträchtigungenArt. 71 Wertbeeinträchtigungen Für die Erfassung von Wertbeeinträchtigungen gilt Artikel 41 Absatz 1.
Direktlink
Art. 72 – Wertberichtigungen für AusfallrisikenArt. 72 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken Für die Erfassung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken gilt Artikel 55.
Direktlink
Art. 73 – RückstellungenArt. 73 Rückstellungen Für die Erfassung von Rückstellungen gilt Artikel 56.
Direktlink
Art. 74 – Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen EinrichtungenArt. 74 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen Einrichtungen Für die Erfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeeinrichtungen gilt Artikel 57.
Direktlink
Art. 75 – SteuernArt. 75 Steuern 1 Für die Erfassung von Steuern gilt Artikel 58 Absätze 1 und 2. 2 Steuerliche Auswirkungen von Verlustvorträgen sind zu erfassen.
Direktlink
Art. 76 – Reserven für allgemeine BankrisikenArt. 76 Reserven für allgemeine Bankrisiken Für die Erfassung von Reserven für allgemeine Bankrisiken gilt Artikel 59.
Direktlink
Art. 77 – Transaktionen mit BeteiligtenArt. 77 Transaktionen mit Beteiligten 1 Transaktionen mit Beteiligten müssen grundsätzlich zum Fair Value erfasst werden. 2 Ist eine Bewertung nach Absatz 1 nicht möglich, so kann in begründeten Fällen eine andere Bewer…
Direktlink
Art. 78 – EigenkapitaltransaktionskostenArt. 78 Eigenkapitaltransaktionskosten Eigenkapitaltransaktionskosten sind als «Kapitalreserve» zu erfassen.
Direktlink
Art. 79 – Beteiligungen mit bedeutendem EinflussArt. 79 Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss 1 Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss sind nach der Equity-Methode zu erfassen. 2 Der bei einer Akquisition einer Beteiligung mit bedeutendem Einfluss entstandene Goodwi…
Direktlink
Art. 80 – MitarbeiterbeteiligungspläneArt. 80 Mitarbeiterbeteiligungspläne Echte aktienbezogene Vergütungen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen sind in der «Kapitalreserve» und virtuelle aktienbezogene Vergütungen in der Position 2.9 «Passive Rechnu…
Direktlink
13. Kapitel: Konzernrechnung
Art. 81 – Rechnungslegungsstandard und GenehmigungspflichtArt. 81 Rechnungslegungsstandard und Genehmigungspflicht 1 Die Konzernrechnung muss nach den Rechnungslegungsvorschriften für Institute nach Artikel 1 Absatz 1 oder nach einem der anerkannten internationalen Standards n…
Direktlink
Art. 82 – KonsolidierungsgrundsätzeArt. 82 Konsolidierungsgrundsätze 1 Die für die Konsolidierung verwendeten Abschlüsse von Gruppengesellschaften haben den einheitlichen Konsolidierungsgrundsätzen des Konzerns zu entsprechen. 2 Konzerninterne Aktiven un…
Direktlink
Art. 83 – Beteiligungen mit bedeutendem EinflussArt. 83 Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss Für die Behandlung von Beteiligungen mit bedeutendem Einfluss gilt Artikel 79. Bei Beteiligungen von 50 Prozent an Joint Ventures wird die Equity-Methode angewendet.
Direktlink
Art. 84 – Goodwill und BadwillArt. 84 Goodwill und Badwill 1 Bei der Akquisition von Geschäftsteilen oder Gesellschaften müssen die übernommenen Aktiven und Passiven zu ihrem aktuellen Wert bewertet werden. 2 Goodwill ist in der Position 1.13 «Immat…
Direktlink
Art. 85 – FremdwährungsumrechnungArt. 85 Fremdwährungsumrechnung 1 Zu konsolidierende Jahres- und Zwischenabschlüsse in Fremdwährung müssen grundsätzlich zum Tageskurs am Bilanzstichtag in die Währung der Konzernrechnung umgerechnet werden. 2 Beteiligu…
Direktlink
Art. 86 – Erleichterungen im statutarischen EinzelabschlussArt. 86 Erleichterungen im statutarischen Einzelabschluss 1 Veröffentlicht eine Finanzgruppe eine Konzernrechnung, so können die darin konsolidierten Institute nach Artikel 1 Absatz 1 auf folgende Angaben nach Anhang 1…
Direktlink
Art. 87 – Stetigkeit in Darstellung und BewertungArt. 87 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung Die Anforderungen an die Stetigkeit in Darstellung und Bewertung richten sich nach Artikel 69.
Direktlink
Art. 88 – MindestgliederungArt. 88 Mindestgliederung Für die Mindestgliederung gelten die Vorgaben nach Anhang 1 BankV in Verbindung mit den Abweichungen nach Anhang 3 der vorliegenden Verordnung.
Direktlink
Art. 89 – WertbeeinträchtigungenArt. 89 Wertbeeinträchtigungen Für die Erfassung von Wertbeeinträchtigungen gilt Artikel 41 Absatz 1.
Aktueller Artikel
Direktlink
Art. 90 – Wertberichtigungen für AusfallrisikenArt. 90 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken Für die Erfassung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken gilt Artikel 55.
Direktlink
Art. 91 – RückstellungenArt. 91 Rückstellungen Für die Erfassung von Rückstellungen gilt Artikel 56.
Direktlink
Art. 92 – Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen EinrichtungenArt. 92 Wirtschaftlicher Nutzen aus Vorsorgeeinrichtungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gegenüber solchen Einrichtungen Für die Erfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeeinrichtungen gilt Artikel 57.
Direktlink
Art. 94 – Reserven für allgemeine BankrisikenArt. 94 Reserven für allgemeine Bankrisiken Für die Erfassung von Reserven für allgemeine Bankrisiken gilt Artikel 59.
Direktlink
Art. 95 – Transaktionen mit BeteiligtenArt. 95 Transaktionen mit Beteiligten Für die Erfassung von Transaktionen mit Beteiligten gilt Artikel 77.
Direktlink
Art. 96 – EigenkapitaltransaktionskostenArt. 96 Eigenkapitaltransaktionskosten Für die Erfassung von Eigenkapitaltransaktionskosten gilt Artikel 78.
Direktlink
Art. 97 – MitarbeiterbeteiligungspläneArt. 97 Mitarbeiterbeteiligungspläne Für die Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen gilt Artikel 80.
Direktlink
14. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 98 – ÜbergangsbestimmungenArt. 98 Übergangsbestimmungen 1 Die Bestimmungen zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken nach Artikel 25 sowie von Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften nach Artikel 28 Absatz 6 sind…
Direktlink
Art. 99 – InkrafttretenArt. 99 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Direktlink
Anhänge4
Angaben zur Gewinnverwendung und zum Verlustausgleich in den statutarischen AbschlüssenAnhang 1 (Art. 50, 64) Angaben zur Gewinnverwendung und zum Verlustausgleich in den statutarischen Abschlüssen 1. Darstellung Die Gewinnverwendung bzw. der Verlustausgleich sind im statutarischen Einzelabschluss wie fol…Direktlink
Abweichungen des zusätzlichen Einzelabschlusses True and Fair View von der Mindestgliederung nach Anhang 1 BankVAnhang 2 (Art. 67) Abweichungen des zusätzlichen Einzelabschlusses True and Fair View von der Mindestgliederung nach Anhang 1 BankV 1. Bilanz In der Bilanz des zusätzlichen Einzelabschlusses True and Fair View wird wie…Direktlink
Abweichungen der Konzernrechnung von der Mindestgliederung nach Anhang 1 BankVAnhang 3 (Art. 88) Abweichungen der Konzernrechnung von der Mindestgliederung nach Anhang 1 BankV 1. Bilanz In der Bilanz der Konzernrechnung wird wie folgt von der Mindestgliederung nach Anhang 1 BankV abgewichen: a. D…Direktlink
Anhang3. Anhang zur Konzernrechnung 3.1. In der Konzernrechnung nicht enthalten sind folgende Positionen: a. Position 17 «Darstellung des Gesellschaftskapitals»; b. Position 20 «Angaben der wesentlichen Beteiligten»; c. Posit…Direktlink
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Kontingente vergleichen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Stand
–
Letzter RUG Snapshot
–
Artikel-Version
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 89 Wertbeeinträchtigungen Für die Erfassung von Wertbeeinträchtigungen gilt Artikel 41 Absatz 1. 3. Kapitel: Konzernrechnung
- SR-Nummer
- SR 952.024.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 31.10.2019
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht