Systemrelevante Banken müssen über genügend Eigenmittel verfügen, um auch bei Eintreten grösserer Verluste ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen.
Die erforderlichen Eigenmittel bemessen sich nach:
der Leverage Ratio; und
dem Anteil an der Gesamtheit der nach Risiko gewichteten Positionen nach Artikel 42b (RWA-Quote).