Die Geschäftsindikatorkomponente entspricht der Summe von:
12 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators bis maximal 1,25 Milliarden Franken;
15 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators, der 1,25 Milliarden Franken übersteigt, bis maximal 37,5 Milliarden Franken;
18 Prozent multipliziert mit dem Betrag des Geschäftsindikators, der 37,5 Milliarden Franken übersteigt.