Mindestens in folgenden Fällen ist formell zu überprüfen, ob Bewertungsanpassungen vorzunehmen sind:
bei noch nicht eingenommenen Kreditspreads;
bei Glattstellungskosten;
bei operationellen Risiken;
bei vorzeitiger Tilgung;
bei Geldanlage- und Refinanzierungskosten;
bei zukünftigen Verwaltungskosten;
bei Modellrisiken.
Bei wenig liquiden Positionen sind bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe Bewertungsanpassungen notwendig sind, zusätzlich insbesondere folgende Faktoren zu überprüfen:
die Zeit, die notwendig ist, um eine Position zu verkaufen oder um eine Position oder deren Risiken abzusichern;
die durchschnittliche Volatilität der Geld-Brief-Spannen;
die Verfügbarkeit von unabhängigen Marktkursen;
das Ausmass, in dem eine Bewertung auf der Basis von Modellpreisen vorgenommen wird.
Bei grossen Positionen und Altbeständen ist bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe Bewertungsanpassungen notwendig sind, zusätzlich das Risiko erhöhter Preisverluste bei Glattstellung zu berücksichtigen.
Bei komplexen Produkten, die auf der Basis von Modellpreisen bewertet werden, insbesondere bei Verbriefungen sowie bei Kreditausfallversicherungen, die nach Ausfall einer bestimmten Anzahl Gegenparteien zum Tragen kommen (Nth-to-Default-Kreditderivate), sind bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe Bewertungsanpassungen notwendig sind, zusätzlich folgende Modellrisiken zu prüfen:
fehlerhafte Bewertungsmethodik;
nicht beobachtbare und fehlerhafte Kalibrierungsparameter im Bewertungsmodell.
Bewertungsanpassungen sind wenn möglich auf Stufe einzelner Positionen vorzunehmen.