Der potenzielle Wertanstieg (Potential Future Exposure, PFE) entspricht dem Produkt aus dem Multiplikator nach Anhang 1 Ziffer 7 und dem aggregierten Wertaufschlag des Netting-Sets nach dem 3. Abschnitt.
Umfasst eine Margenvereinbarung mehrere Netting-Sets oder sind Sicherheiten in Bezug auf mehrere Netting-Sets anrechenbar, so ist für jedes Netting-Set ein separater potenzieller Wertanstieg zu berechnen. Die berechneten Werte sind zu addieren.
Im Fall nach Absatz 2 sind die Sicherheiten wie folgt den einzelnen Netting-Sets zuzuordnen:
Bei positivem Nettowert der Sicherheiten müssen alle den Netting-Sets zugeordneten Teilbeträge positiv oder null sein. Die Beträge müssen prioritär den Netting-Sets mit positiven Wiederbeschaffungswerten bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswerts zugeordnet werden.
Bei negativem Nettowert der Sicherheiten müssen alle den Netting-Sets zugeordneten Teilbeträge negativ oder null sein. Die Beträge müssen prioritär den Netting-Sets mit negativen Wiederbeschaffungswerten bis zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswerts zugeordnet werden.
Unter den Voraussetzungen von Absatz 2 kann alternativ zu Absatz 3 der potenzielle Wertanstieg auf der Stufe der Margenvereinbarung berechnet werden, indem für jedes Netting-Set ein separater Wertaufschlag SN berechnet, die Summe der Wertaufschläge gebildet und auf diese der aggregierte Multiplikator, berechnet nach der Formel in Anhang 1 Ziffer 8, angewendet wird.