Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 40 Netto-Wertaufschlag 1 Der Netto-Wertaufschlag für ein Netting-Set berechnet sich nach der Formel in Anhang 2 Ziffer 3. 2 Bei einem einzelnen Kontrakt entspricht der Netto-Wertaufschlag dem Wertaufschlag des Derivats. 3. Kapitel: Vereinfachte Ansätze zur Berechnung der Kreditäquivalente von D