Anerkannte finanzielle Sicherheiten im Handelsbuch werden nach dem umfassenden Ansatz oder nach dem EPE-Modellansatz (Art. 41) berücksichtigt.
Anerkannte finanzielle Sicherheiten im Bankenbuch werden berücksichtigt:
nach dem einfachen Ansatz;
nach dem umfassenden Ansatz; oder
nach dem EPE-Modellansatz.
Eine Kombination des einfachen Ansatzes mit dem umfassenden Ansatz ist für finanzielle Sicherheiten im Bankenbuch nicht zulässig.
Die Anwendung des Value-at-Risk-Modellansatzes nach den Artikeln 102 und 103 setzt die Anwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (Internal Ratings-based Approach, IRB) nach Artikel 77 ERV voraus.