Anhang 4
(Art. 42 Bst. b und 43 Abs. 2 Bst. b)
Gamma-Effekt
Gamma-Effekt
=
0,5
⋅
Γ
⋅
∆
V
2
Γ
Gamma der Option,
∆V nach folgenden Regeln zu bestimmende Wertänderung des Basiswerts der Option:
Optionen auf Anleihen:
allgemeine Marktrisiken: Multiplikation des Preises der unterliegenden Anleihe mit dem Risikogewichtungsfaktor nach Anhang 1, abhängig von der Laufzeit der Anleihe,
spezifische Marktrisiken: Multiplikation des Preises der unterliegenden Anleihe mit dem entsprechenden Satz nach Anhang 5 ERV;
Optionen auf Zinssätze: angenommene Zinsänderung nach Anhang 1, abhängig von der Laufzeit des unterliegenden Zinssatzes;
Optionen auf Aktien oder Aktienindizes:
allgemeine Marktrisiken: Multiplikation des unterliegenden Aktienpreises oder Indexwerts mit 8 Prozent,
spezifische Marktrisiken: Multiplikation des unterliegenden Aktienpreises oder Indexwerts mit 8 Prozent beziehungsweise 2 Prozent bei Aktienindizes nach Artikel 27 Absatz 2;
Optionen auf Währungen oder Gold: Multiplikation des unterliegenden Währungs- oder Goldpreises mit 8 Prozent;
Optionen auf Rohstoffe: Multiplikation des unterliegenden Rohstoffpreises mit 15 Prozent.