Die Banken informieren die Öffentlichkeit regelmässig in angemessener Weise über ihre Liquiditätssituation und ihre LCR.47
Systemrelevante Banken legen die LCR als Tagesdurchschnitt der letzten 90 Tage offen. Besteht die Pflicht zu einer nur halbjährlichen Offenlegung, so sind die täglichen Daten der letzten 180 Tage zu verwenden.
Die FINMA kann weitere Banken bestimmen, welche die LCR als Tagesdurchschnitt offenlegen müssen, wenn sie dies aus Sicht der Risikoeinschätzung oder im Hinblick auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit als zweckmässig erachtet.
Die FINMA regelt die Einzelheiten der Offenlegung. Sie bestimmt insbesondere, welche LCR-relevanten Informationen zusätzlich zur LCR offenzulegen sind.