Der Betrag der RSF berechnet sich, indem:
die Buchwerte der Aktiva und Ausserbilanzpositionen den RSF-Kategorien nach Anhang 5 zugewiesen und durch Multiplikation mit dem jeweiligen RSF-Faktor gewichtet werden; und
die nach Buchstabe a gewichteten Buchwerte über alle RSF-Kategorien addiert werden.
Der Buchwert der Aktiva und Ausserbilanzpositionen berechnet sich nach ihrem im Abschluss ausgewiesenen Wert. Wertberichtigungen sind nach Ziffer 20.1 des Basler Mindeststandards zur Berechnung der nach Risiko gewichteten Positionen für Kreditrisiken (CRE) in der Fassung nach Anhang 1 Ziffer 4 ERV63 und nach Kapitel 30 LEV in der Fassung nach Anhang 1 Ziffer 7 ERV zu berücksichtigen.64
Bei der Berechnung des Buchwerts von belasteten Hypothekarforderungen und der Dauer ihrer Belastung ist vom Buchwert und der Restlaufzeit der zu sichernden Pfandbriefdarlehen auszugehen.
Die FINMA erlässt Ausführungsbestimmungen zu den Berechnungen nach den Absätzen 3 und 4.
Sie kann auf Antrag der SNB die RSF-Faktoren von bestimmten Geschäften temporär reduzieren, soweit damit einer massgeblichen Erschwerung der Umsetzung der Geldpolitik entgegengewirkt werden kann.