Die Prüfgesellschaft fasst ihren Bericht in einer Amtssprache ab. Sie stellt ihn der FINMA zu und sendet der verantwortlichen Leiterin oder dem verantwortlichen Leiter der Zweigniederlassung ein Exemplar.
Die Zweigniederlassung übermittelt eine Kopie des Prüfberichts an diejenige Stelle der ausländischen Bank, die für die Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung zuständig ist.