Die interne Dokumentation der Verwalter von Kollektivvermögen muss es der Prüfgesellschaft und der FINMA ermöglichen, sich ein zuverlässiges Bild über die Geschäftstätigkeit zu bilden.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 48 Interne Dokumentation Die interne Dokumentation der Verwalter von Kollektivvermögen muss es der Prüfgesellschaft und der FINMA ermöglichen, sich ein zuverlässiges Bild über die Geschäftstätigkeit zu bilden. 2. Kapitel: Finanzinstitute / 2. Abschnitt: Verwalter von Kollektivvermögen