Die Selbstregulierungsorganisationen erlassen ein Reglement.
Das Reglement konkretisiert für die angeschlossenen Finanzintermediäre deren Sorgfaltspflichten nach dem zweiten Kapitel und legt fest, wie diese zu erfüllen sind.
Es legt zudem fest:
die Voraussetzungen für Anschluss und Ausschluss von Finanzintermediären;
wie die Einhaltung der Pflichten nach dem zweiten Kapitel kontrolliert wird;
angemessene Sanktionen.