Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Geldspielgesetz12 in Kraft.
Art. 27 – Inkrafttreten
Art. 27
Inkrafttreten
- 12 Inkrafttreten: 1. Jan. 2019 (AS 2018 5103)
- Gliederungspfad
- 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2023
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 27 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt zusammen mit dem Geldspielgesetz Inkrafttreten: 1. Jan. 2019 (AS 2018 5103) in Kraft. Inkrafttreten: 1. Jan. 2019 (AS 2018 5103) 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 955.021
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.11.2018
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht