Das Informationssystem dient der Meldestelle:66
für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Informations- und Abklärungsaufgaben;
bei der Durchführung von Abklärungen in Fällen von Geldwäscherei, deren Vortaten, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung;
in der Zusammenarbeit mit den eidgenössischen und kantonalen Strafbehörden;
in der Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden nach Artikel 13;
in der Zusammenarbeit mit der FINMA, der ESBK, der interkantonalen Behörde, dem Zentralamt sowie den Aufsichtsorganisationen und den Selbstregulierungsorganisationen;
in der Zusammenarbeit mit den übrigen Behörden nach Artikel 29 Absatz 2 GwG;
für die Erarbeitung strategischer Analysen auf der Grundlage anonymisierter Statistiken.