Die FINMA kann eine unabhängige und fachkundige Person beauftragen, Prüfungen bei Beaufsichtigten durchzuführen.
Sie umschreibt in der Einsetzungsverfügung die Aufgaben der oder des Prüfbeauftragten.
Die Kosten der oder des Prüfbeauftragten tragen die Beaufsichtigten.