Die Aufsichtsorganisation kann die Prüfung der Beaufsichtigten selbst ausführen oder dazu Prüfgesellschaften beiziehen.
Zieht sie Prüfgesellschaften bei, so erteilt sie ihnen sowie den leitenden Prüferinnen und Prüfern die erforderliche Zulassung und beaufsichtigt deren Tätigkeit.