Die Aufsichtsorganisation bildet für ihre Tätigkeit nach Artikel 43a Absatz 1 FINMAG jährlich Reserven im Umfang von 10 Prozent ihrer jährlichen Gesamtausgaben, bis die Gesamtreserve die Höhe eines Jahresbudgets erreicht oder wieder erreicht hat.
Die FINMA legt bei der Bewilligungserteilung fest, innerhalb welcher Frist die Reserve im Umfang eines Jahresbudgets zu bilden ist. Als angemessen gilt in der Regel eine Frist von zehn Jahren.