Die FINMA regelt, welche Derivate über eine zentrale Gegenpartei abgerechnet werden müssen. Sie berücksichtigt dabei:
den Grad von deren rechtlicher und operationeller Standardisierung;
deren Liquidität;
deren Handelsvolumen;
die Verfügbarkeit von Preisbildungsinformationen in der jeweiligen Kategorie;
die mit ihnen verbundenen Gegenparteirisiken.
Sie trägt dabei anerkannten internationalen Standards und der ausländischen Rechtsentwicklung Rechnung. Sie kann die Einführung der Abrechnungspflicht nach Derivatkategorie zeitlich staffeln.
Keine Abrechnungspflicht kann auferlegt werden für:
Derivate, die von keiner bewilligten oder anerkannten zentralen Gegenpartei abgerechnet werden;
Währungsswaps und -termingeschäfte, soweit sie Zug um Zug (payment versus payment) abgewickelt werden.