Die zentrale Gegenpartei muss:
ihre eigenen Vermögenswerte, Forderungen und Verpflichtungen von den Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen ihrer Teilnehmer trennen; und
Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen eines Teilnehmers von denjenigen anderer Teilnehmer trennen.
Sie bietet ihren Teilnehmern die Möglichkeit:
eigene Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen von denjenigen der indirekten Teilnehmer zu trennen;
die Sicherheiten, Forderungen und Verpflichtungen der indirekten Teilnehmer gemeinsam (Omnibus-Kunden-Kontentrennung) oder gesondert (Einzelkunden-Kontentrennung) zu halten und aufzuzeichnen.