Die Finanzmarktinfrastruktur meldet der FINMA jegliche Änderung von Tatsachen, die der Bewilligung oder der Genehmigung zugrunde liegen.
Sind die Änderungen von wesentlicher Bedeutung, so hat die Finanzmarktinfrastruktur für die Weiterführung der Tätigkeit vorgängig die Bewilligung oder Genehmigung der FINMA einzuholen.
Diese Bestimmung findet auf anerkannte ausländische Finanzmarktinfrastrukturen sinngemäss Anwendung.