Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 59 Nebendienstleistungen Bietet das Transaktionsregister Nebendienstleistungen an, so muss es diese betrieblich getrennt von seinen wesentlichen Dienstleistungen erbringen. 2. Titel: Finanzmarktinfrastrukturen / 5. Kapitel: Transaktionsregister