(Art. 108 Bst. a FinfraG)
Die Vertragsbedingungen müssen spätestens am übernächsten Geschäftstag nach dem Abschluss des OTC-Derivatgeschäfts gegenseitig bestätigt werden.
Nach 16 Uhr abgeschlossene OTC-Derivatgeschäfte sind spätestens am dritten Geschäftstag nach Abschluss zu bestätigen.
Für komplexe Transaktionen und für kleine Gegenparteien verlängern sich die Fristen um einen Geschäftstag.
Die Gegenparteien können vereinbaren, dass ein OTC-Derivatgeschäft auch dann als bestätigt gilt, wenn eine von ihnen auf die Bestätigung hin keinen Widerspruch erhebt.